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Kriterien für den fairen Handel

Fünf Kriterien müssen erfüllt werden

Für den Titel Fairtrade-Kreis muss eine Kommune nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen widerspiegeln.

Der Rhein-Kreis Neuss erfüllt alle fünf geforderten Kriterien:

  • Es liegt ein Beschluss des Kreistages vor, dass bei allen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie im Landratsbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Landkreis den Titel „Fairtrade Landkreis“ anzustreben.
    Datum des Kreistagsbeschlusses: 10. März 2010
    Ansprechpartner beim Rhein-Kreis Neuss: Benjamin Josephs, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
     
  • Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft. Am 13. April 2010 fand die konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe „Fairtrade-Kreis“ im Neusser Kreishaus statt. Die Steuerungsgruppe trifft sich mehrmals jährlich, um gemeinsam Veranstaltungen und Aktionen vorzubereiten und durchzuführen. Die Federführung liegt bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Rhein-Kreises Neuss.
     
  • In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden Produkte aus fairem Handel angeboten.  
     
  • Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt.
     
  • Die örtlichen Medien berichten über Aktivitäten auf dem Weg zum Fairtrade-Kreis.